AG Senatsarbeit

Die AG Senatsarbeit unterstützt die SenatorInnen des akademischen Mittelbaus im akademischen Senat der Universität Leipzig bei der Vorbereitung der Senatssitzungen.

BLOG: Neues aus dem Senat

18.05.2016

Schlagworte Mai Sitzung: Juniorprofessuren, Exzellenzinitiative, Dauerstellenkonzept, Hochschulentwicklungsplanung bis 2025

Liebe Mulies, liebe Interessierte,

in der Maisitzung des Senats ist die Rektorin im Teil Berichte auf die neuen Förderformate des Bundes eingegangen, die auf der  Hochschulrektorenkonferenz (HRK) diskutiert wurden.

Unter anderem sollen deutschlandweit rund 1000 Juniorprofessuren eingerichtet werden, wobei es derzeit so aussieht, dass die Kosten des Tenure Tracks hingegen die Hochschulen selbst tragen müssen (bzw. im Zweifel Stellen ohne Tenure Track geschaffen werden). Es sei jedoch innerhalb der HRK umstritten ob die Einrichtung von Juniorprofessuren eine Maßnahme der Nachwuchsförderung sei. Aus Mittelbausicht zu ergänzen wäre, dass die Einrichtung allein, sprich die Schaffung befristeter Stellen ohne verlässliche Karriereperspektive, zudem keine geeignete Maßnahme einer langfristig und nachhaltig angelegten Personalentwicklung darstellt, sondern bestenfalls kurzfristiger Mehrbedarf ausgleichen kann. Die Vergabe der Professuren erfolgt auf Antrag. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass ein vorhandenes, gutes Personalentwicklungskonzept den Erfolg einer Bewerbung erhöht.

Weiterhin wurde über die Exzellenzinitiative berichtet. Im Unterschied zur vorherigen Runde, sollen die erfolgreichen Cluster ab 2019 diesmal für 7 Jahre bei einmaliger Evaluierung gefördert werden. Die erfolgreichsten Cluster sollen zudem im Anschluss eine verstetigte Finanzierung durch den Bund erhalten. Im Anschluss wurde das Verfahren zur Vorbereitung der Exzellenzbewerbung an der UL diskutiert und die Einberufung einer Sondersenatssitzung nur zu diesem Thema angeregt. Insgesamt rechnet das Rektorat damit, dass der Senat aus den eingehenden Bewerbungen der Profilbereichen Anfang 2017 ein bis zwei Bewerbungen auswählt, mit denen man in die Initiative geht.

Prorektor Lenk hat bekannt gegeben, dass bezüglich des Bausteins 2 des Personalentwicklungskonzeptes der UL, dem Dauerstellenkonzept, nun die Fakultäten aufgefordert wurden ihren Bedarf an Qualifikations- und Dauerstellen an das Rektorat zu melden. In Hinblick auch auf die Arbeit der Strukturkommission (der Kommission die Vorschläge für das Rektorat erarbeitet, welche Stelle im Rahmen der noch anstehenden Kürzungen dem Sparzwang zum Opfer fallen sollen) sind des Weiteren demnächst freiwerdende Stellen zu melden, die dann ggf. für Tenure Track offen stehen.

Weiter ging es mit einer Anfrage der Studierenden und MitarbeiterInnen des Institutes für Pharmazie bezüglich des Studienganges Pharmazie der UL und der geplanten Zusammenlegung mit dem Studiengang der MLU Halle-Wittenberg. Es konnte in Erfahrungen gebracht werden, dass bereits ein „Letter of Intent“ von beiden Universitäten unterzeichnet wurde und ein gemeinsamer Studiengang frühestens zum WS 2017/18 aber spätestens zum darauffolgen WS eingerichtet werden soll. Zu diesem Zeitpunkt bereits Immatrikulierte sind von den Veränderungen jedoch noch nicht betroffen.

Abschließend hat einerseits Prorektor Hofsäss darauf verwiesen, dass die Zuteilung von Sach- und Personalmitteln bis 2020 demnächst bekannt gegeben wird und bat dies bereits jetzt für die Planung und das Stellen entsprechender Anträge zu berücksichtigen. Auf die Anfrage von Prof. Middell zur Behandlung von  künftigen Studiengangsgesamtkonzeption hat Prof Hofsäß erklärt, dass die Mitarbeiter der Stabstelle keine eigenen Maßstäbe entwickeln, und dass die abschließende Befindung im Senat und nicht in der Fakultät stattfindet.

In der Aprilsitzung wurde zudem versprochen, dass in dieser Sitzung die Kanzlerin zum Umgang mit dem novellierten WissZeitVG an der UL gesondert berichtet. Auf unsere Nachfrage, wieso dies nun weder im Teil Berichte abgehandelt wurde noch einen eigenen Tagesordnungspunkt bildet, hieß es, dass die Leiterin des Personaldezernates derzeit erkrankt sei und man die Vorstellung gemeinsam mit ihr daher erst in der Junisitzung vornehmen wolle. Wir waren damit nicht zufrieden und haben insbesondere darum gebeten, uns über den Prozess auch zwischen den Senatssitzungen informiert zu halten. So lagen uns bspw. Informationen vor, dass es bereits in der nächsten Woche ein überarbeitetes Formular der neuen Anlage zum WissZeitVG geben wird, was die Kanzlerin in der Sitzung bestätigte. Wir sind gespannt auf den Fortgang dieses Prozesses, das derzeitige Formular halten wir für den Arbeitnehmern unzumutbar (vgl. Aprilsitzung).

Der nächste auch für den Mittelbau spannende Punkt ist die Fortschreibung des sächsischen Hochschulentwicklungsplanes (HEP) bis 2025. Der Entwurf des SMWKs wurde an den Senat weitergeleitet, der die Möglichkeit hat, über die Rektoratsstellungnahme seine Anmerkung bis zum 30.06.2016 schriftlich zu bekunden. Eine erste offene Diskussion möglicher Kritikpunkte (Kürzungsbefürchtungen, Rolle der MINT-Fächer im Vergleich zur den Geistes- und Sozialwissenschaften, Profilierungsbestrebungen, Deckelung der Studierendenzahlen, …) folgte noch in der Senatssitzung, diese werden nun durch das Rektorat gebündelt. Parallel hierzu können weitere Punkte und Anregungen idealerweise noch in dieser Woche an Prorektor Lenk gesendet werden, der diese sammelt und zusammenstellt. In der Junisitzung soll dann gemeinsam auch mit Vertretern des Hochschulrates diskutiert und anschließend die Stellungnahme finalisiert werden.

[Achtung!] Auch der Mittelbau wurde seitens des SMWKs zur Beteiligung aufgefordert. Die Landesvertretung akademischer Mittelbau Sachsen (LAMS) hat sich am 18.05.2016 mit der Ministerin getroffen. Das Ergebnis ist noch nicht bekannt, wir werden aber schnellstmöglich berichten. Seitens der MULE hat sich die AG Hochschulentwicklungsplanung ebenfalls am 18.05.2016 getroffen und arbeitet derzeit an einer Kommentierung des HEPs sowie der Erstellung eines MULE-Positionspapiers. Interessierte können sich gerne an diesem Prozess noch beteiligen!

Für die Erstellung eines auf den sächsischen HEP aufbauenden Hochschulentwicklungsplanes für die UL sieht die Rektorin vor, bis zum nächsten Frühling die Eckpfeiler einzuschlagen.

Soviel für diesen Monat, wir berichten erneut von der Junisitzung, die am 14.06.2016 stattfinden wird.

Herzlich,

Jana Rüger & Thomas Riemer

26.04.2016

Schwerpunkte April-Sitzung: Umgang mit dem novellierten WissZeitVG an der UL, Zugehörigkeit von PD bei Wahlen

Liebe Mulies, liebe Interessierte,

dies ist der Anfang einer Serie von Berichten aus dem Senat, die wir – Jana Rüger und Thomas Riemer – für euch anfertigen werden. Wir hoffen allen interessierten Universitätsangehörigen, die nicht die Zeit haben, sich den Sitzungen selbst zu widmen, einen kleinen Einblick in die Arbeit als SenatorInnen geben zu können. Dabei werden wir nicht jeden Punkt der Tagesordnung behandeln – hierzu wäre auch das offizielle Protokoll im Intranet abrufbar. Vielmehr möchten wir aus Sicht des Mittelbaus die für uns relevanten Themen und Diskussionen im Senat beschreiben und erklären.

Anfangen werden wir diesen Zyklus mit dem Bericht aus dem hochschulöffentlichen Teil der heutigen Sitzung (19.04.2016) – aus dem nicht öffentlichen Teil können/dürfen wir leider nicht berichten.

Zu Beginn einer Senatssitzung, im Anschluss an die Formalitäten (Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Beschluss der Tagesordnung) folgen in aller Regel die Berichte aus dem Rektorat. Dieses Mal berichtete die Rektorin z.B. über die Fortschritte in der Kommission der kleinen Fächer, neue bundesfinanzierte Juniorprofessur-Stellen sowie die aktuellen Entwicklungen zum Hochschulentwicklungsplan.

Ein weiterer Abschnitt der Berichte aus dem Rektorat bestand zudem in einer Anfrage, die von uns eingebracht wurde. Anlass für unsere Anfrage bot der Umgang der UL mit den Neuerungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) – konkret ein neues Formular „Anlage zu Qualifizierungszweck und –dauer“ (LUMAG-Bericht und Link zum Formular im hier im UL Intranet abrufbar), welches bei Vertragsbildung und –verlängerung ausgefüllt werden muss. Hintergrund für dieses Formular ist die neue Gesetzgebung, nach der die „Befristung von Arbeitsverträgen […] bis zu einer Dauer von sechs Jahren zulässig [ist], wenn die befristete Beschäftigung zur Förderung der eigenen wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifizierung erfolgt.“ (WissZeitVG, §2 Absatz 1) Da von dieser Regelung Hochschullehrer sowie nichtwissenschaftliches Personal ausgenommen sind, betrifft sie vor allem die Angestellten im Mittelbau. Weiterhin ist es u.a. möglich befristete Verträge im Rahmen eines zeitlich begrenzten Drittmittelprojekts auszustellen. Hier kommen nun noch einige andere Gründe für eine Befristung hinzu, wobei die beiden Genannten wohl die bedeutendsten sind.

Wenn ihr euch nun fragt, welche Probleme dadurch entstehen, hier nur ein Beispiel: Es ist mit dem jetzigen Formular beispielsweise schwierig Überbrückungs- und Zwischenfinanzierungen zu begründen, so war es zumindest der heutigen Diskussion zu entnehmen.

Unsere Anfrage bezog sich hingegen auf einen anderen Abschnitt des Formulars. Jeder Arbeitnehmer soll demnach folgende Erklärung unterzeichnen: „Hiermit erkläre ich, dass ich die von der Fakultät/Einrichtung beantragte Befristungsdauer des beabsichtigten Beschäftigungsverhältnisses als angemessen zur Förderung meiner wissenschaftlichen Qualifizierung betrachte.“

Mit seiner Unterschrift bestätigt somit jeder der Mitarbeiter, dessen Vertrag im Falle der Qualifikation maximal zweimal verlängert werden kann, dass er die Befristungsdauer seines Vertrags zur Erreichung des Qualifikationsziels für angemessen erachtet (vgl. Ausfüllhinweise zum Formular auf der zweiten Seite des Dokuments). Grundsätzlich hat ein Mitarbeiter aber auf die Ausgestaltung seines Vertrags wenig Einfluss, die äußeren Umstände (Projektmittel, Stellenanteil, Tarifvertrag) sind meist bereits vorgegeben. Gleiches gilt somit auch für die Angemessenheit der Befristungsdauer im Verhältnis zum Qualifikationsziel. Da er offenkundig die Qualifikation noch nicht abgeschlossen hat, wird der Betroffene bei Vertragsunterzeichnung zu einer Einschätzung gezwungen, die er überhaupt nicht treffen kann. Die Verantwortung, diese Einschätzung abzugeben, kann unserer Ansicht nach nicht beim Arbeitnehmer liegen und kann ggf. negative Auswirkungen auf die Weiterbeschäftigung haben. Daher haben wir im Senat die Anfrage gestellt, welchen Zweck diese Formulierung verfolgt und welche rechtlichen Konsequenzen für den Arbeitnehmer entstehen.

Seitens des Rektorats wurde hierzu angemerkt, dass es nun zwischen Verwaltung und Lehrstühlen zu vermitteln gilt, um mit möglichst wenigen Schwierigkeiten auszukommen. Nach dieser kurzen Stellungnahme begann auch schon die Diskussion, hauptsächlich der ProfessorInnen, über bestehende Probleme bei Vertragsbildung und –verlängerung. Es wurde insbesondere die sehr konservative Auslegung und Handhabung der Regelungen bemängelt, sodass bspw. vorgeschlagene Qualifizierungsziele von der Verwaltung nicht anerkannt wurden. Außerdem würden sich die HochschullehrerInnen, insbesondere in dieser Übergangsphase, das proaktive Anbieten von Lösungsvorschlägen seitens der Verwaltung wünschen. Problemlos sei hingegen die Anstellung von „Standardfällen“, wie bei einer dreijährigen Promotions- und (angestrebten) Vertragslaufzeit. Die VertreterInnen der Studierenden bemängelten wiederum die Verschiebung des Vertragsbeginns bei SHKs und WHKs, trotz fristgerechter Einreichung der Unterlagen.

Nach diesem kleinen Exkurs kam die Diskussion wieder auf unsere eigentliche Anfrage zu sprechen. Auch zu diesem Punkt gab es eine Wortmeldung seitens der ProfessorInnen, dass die oben erwähnte Erklärung bedenklich sei. Dennoch bliebe es notwendig hier verbindliche Regelungen zu schaffen, wobei dies auch in anderer Form möglich sei. Konkreter wurde die Diskussion zu diesem dringenden Thema nicht. Stattdessen wurde das Thema auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung (Datum einfügen) gesetzt. Weiterhin wurde uns Mittelbau-SenatorInnen ein Gesprächstermin mit der Kanzlerin und dem Personaldezernat für den 27. April angeboten. Wir freuen uns über die Dialogbereitschaft der Hochschulleitung und über die Möglichkeit, in diesem Gespräch unsere Bedenken noch einmal vorzutragen zu können und ggf. zu einer für beide Seiten – Arbeitgeber wie Arbeitnehmer – tragfähigen Lösung zu kommen.

Weiter ging die Sitzung mit Updates zu Berufungsangelegenheiten, der sich die einstimmige (Wieder-)Wahl der Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronische Erkrankungen anschloss. Wir gratulieren Frau Dr. Marion Michel ganz herzlich und wünschen ihr für die neue Amtsperiode alles Gute! Unter der Überschrift akademische Angelegenheit wurde der Verlauf des akad. Jahres 2017/18 beschlossen und ein internationaler Studiengang an der Chemie eingerichtet.

Unter dem letzten Tagesordnungspunkt, Sonstiges, wurde wiederum ein Anliegen des Mittelbaus erörtert. Unsere Kollegin, Ute Krügel, fragte nach zum Status der PD hinsichtlich der anstehenden Wahlen zu den Fakultätsräten: Zählen PD bei diesen Wahlen zur Statusgruppe der Hochschullehrer oder sind sie der Gruppe akademischer Mittelbau zugeordnet?

Hintergrund für diese Anfrage ist eine Entscheidung des sächsischen Oberverwaltungsgerichts Bautzen zum materiellen Hochschullehrerbegriff, die so interpretiert werden kann, dass zur Gruppe der Hochschullehrer zugeordnet werden muss, wer an der Universität eigenständig lehrt und forscht, was z.B. durch eine Habilitation dokumentiert ist. Ein ehemaliger Mittelbausenator und selber PD hat in der Vergangenheit das Rektorat bereits mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass die Universitätsleitung hier eine einheitliche Regelung finden muss, die mit dieser Entscheidung konform geht.

Interessant war hier in der sich anschließenden Diskussion festzustellen, dass die Fakultäten der Medizin und der Veterinärmedizin diesen Punkt genau entgegengesetzt handhaben. Während die Medizinische Fakultät nach einer „Einzelfallprüfung“ aller 108 Privatdozenten feststellte, dass diese dem akademischen Mittelbau zuzuordnen sind (alle PDs arbeiten dort unter einem Vorgesetzten W3 oder W2, der das jeweilige Fach in Forschung und Lehre vertritt), kam die Veterinärmedizinische Fakultät zu dem Schluss, dass ihre PDs alle der Statusgruppe der Hochschullehrer zuzuordnen sind (alle PDs nehmen die Staatsexamens-Prüfungen ab). Die Kanzlerin sah darin erst einmal kein Problem, und hat darauf verwiesen, dass die PDs, die in der Gruppe der Hochschullehrer für die Fakultätsratswahlen wählen wollen, dies bei ihr als Wahlleiterin beantragen können. Es bleibt abzuwarten, wie das tatsächlich gehandhabt werden wird. Frist für die Änderung der Zugehörigkeit zu den Statusgruppen ist der 25.04., wer eine eigene Wahlliste einbringen möchte, ansonsten endet die Frist am 29.04.2016.

Soviel für diesen Monat, herzlichen Dank für Euer Interesse an der Thematik. Wir hoffen, wir konnten euch einen ersten Eindruck unserer Tätigkeit geben und aufzeigen, wo wir uns als Mittelbau einbringen und ggf. etwas verändern können.

Wir berichten erneut von der Mai-Sitzung, die am 17.05.2016 stattfinden wird.

Herzlich,

Jana Rüger & Thomas Riemer

 

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