Kein neuer Stellenabbau an sächsischen Hochschulen!

Die bekannt gewordenen Pläne der CDU Sachsen, eine Aufstockung der Medizinstudienplätze an den Hochschulen mit Mitteln aus dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ zu finanzieren, gefährdet die Qualität der Lehre massiv und wird die zukünftige Betreuung der Studierenden deutlich verschlechtern.
„Damit stehen die Pläne im klaren Widerspruch zu den Zielen des ‚Zukunftsvertrags‘ und die CDU muss sich fragen lassen, ob sie eine Verbesserung der Landarztquote in zehn oder fünf-zehn Jahren wirklich auf Kosten einer umgehenden Qualitätseinbuße in der Lehre aller anderen Fachbereiche durchsetzen will. Probleme löst man nicht, indem man neue Probleme schafft,“ sagt dazu Dr. Thomas Riemer, Sprecher der Mittelbauinitiative an der Universität Leipzig (MULE).

Mit dem „Zukunftsvertrag“ soll in Fortführung des Hochschulpaktes eine dauerhafte Beschäfti-gung von Lehrpersonal an den Hochschulen umgesetzt werden. In Sachsen wurde bisher mit den Mitteln des Hochschulpaktes schwerpunktmäßig der Mehrbedarf an Lehrpersonal in den Lehramtsstudiengängen gedeckt. Die geplante Abzweigung von 20 Mio. € für die Schaffung neuer Medizinstudienplätze würde etwa 300 Stellen in der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern gefährden, also nicht nur in den Erziehungswissenschaften, sondern überall dort, wo Lehramtsstudierenden Fachinhalte vermittelt werden.

„Die Lehre am Institut für Germanistik, dem größten Institut der größten Fakultät an der Uni-versität Leipzig mit 75 % Lehramtsstudierenden, würde ohne die bisher aus dem Hochschulpakt finanzierten Stellen zusammenbrechen. Sachsen hat einen krassen Lehrermangel. Was ist das für eine Politik, Herr Ministerpräsident Kretschmer?“ fragt Dr. Silke Horstkotte als betroffene Mitarbeiterin.

Auf den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ hat sich die Gemeinsame Wissen-schaftskonferenz (GWK) am 3. Mai 2019 als Nachfolge des „Hochschulpaktes“ geeinigt. Der Hochschulpakt war 2006 ins Leben gerufen worden. Er läuft Ende 2020 aus und wird durch die unbefristete Vereinbarung „Zukunftsvertrag“ ersetzt. Das Ziel dieses Vertrags ist, „eine flächendeckend hohe Qualität von Studium und Lehre, gute Studienbedingungen in der Breite der deutschen Hochschullandschaft sowie de[n] bedarfsgerechte[n] Erhalt der Studienkapazitäten in Deutschland“ (Zukunftsvertrag, §1, Satz 1) zu ermöglichen. Daher sind die Länder angehalten, bei der Verwendung der Mittel „Schwerpunkte insbesondere beim Ausbau von dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen des hauptberuflichen […] Personals an den Hochschulen“ (Zukunftsvertrag, §1, Satz 2) zu setzen. Die Schaffung neuer Studienplätze sieht der „Zukunftsvertrag“ dagegen nicht vor.

Wir möchten die Notwendigkeit der Einrichtung zusätzlicher Medizinstudienplätze zur langfristigen Verbesserung der Landarztquote in Sachsen gar nicht grundsätzlich in Frage stellen. Jedoch kann die sächsische CDU unserer Ansicht nach nicht darauf hoffen, die dafür benötigten finanziellen Mittel auf der Grundlage des Zukunftsvertrags zu erhalten. Diese sind laut Vertrag nicht für die Finanzierung neuer Studienplätze einsetzbar. Vielmehr müssen die neu einzurichtenden Studienplätze aus Haushaltsmitteln des Landes selbst finanziert werden.

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